


Was bedeutet „EPR” eigentlich?
EPR steht für „Extended Producer Responsibility” (dt. „erweiterte Herstellerverantwortung”). Gemäß dem EPR-Prinzip sind Händler und Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich – vom Design bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Mitberücksichtigt wird dabei nicht nur das Produkt selbst, sondern im Besonderen auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt-)Bestandteile, die durch den Endverbraucher entsorgt werden und für deren Entsorgungs- und Recyclingprozess der Inverkehrbringer der Produkte Sorge tragen muss.
In Deutschland fallen Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien unter die Extended Producer Responsibility eines Händlers. Die Vorgaben für diese drei Bereiche basieren auf jeweils eigenen Gesetzgebungen und unterscheiden sich voneinander. EPR, häufig von Marktplatz-Betreibern verwendet, ist somit als ein Sammelbegriff für diese drei Teilbereiche zu verstehen.
Sind Sie als Händler oder Produzent von den EPR-Vorgaben betroffen?
Die auf dem EPR-Prinzip beruhenden Gesetzgebungen in Deutschland – Verpackungsgesetz, Elektrogesetz und Batteriegesetz – sprechen bei verpflichteten Unternehmen stets vom sogenannten „Hersteller”. Doch wer ist eigentlich als „Hersteller” zu verstehen?
EPR: Bin ich verpflichtet?
EPR: Was ist für mich als „Hersteller” zu tun?
EPR: Wer kann mir helfen?
Welche Rolle spielen Marktplätze wie Amazon dabei?
Marktplatz-Betreiber wie Amazon, eBay und Co. werden angesichts der Masse an Händlern, die über sie verkaufen, zunehmend in die Verantwortung genommen, für ein nachhaltigeres Wirtschaften über ihre Plattformen zu sorgen. Konkret umgesetzt wird dies im Falle der deutschen Gesetzgebungen Verpackungsgesetz, Elektrogesetz und Batteriegesetz durch Kontrollpflichten für die Marktplatz-Betreiber. Demnach müssen diese sicherstellen, dass Händler, die nach Deutschland verkaufen, der erweiterten Herstellerverantwortung (engl. “extended producer responsibility”, kurz EPR) nachkommen, die Sie für Ihre Waren (Elektrogeräte und Batterien) und Verpackungen besitzen. Als Nachweis verlangen Marktplätze die sogenannte ERP-Nummer von ihren Händlern.
Der Kontrollpflicht für Verpackungen müssen Marktplätze wie Amazon bereits ab Juli 2022 nachkommen. Händler, die dann keinen EPR-Nachweis für ihre Verpackungen vorlegen können, dürfen nicht länger über den Marktplatz an deutsche Kunden verkaufen.
Ab Januar 2023 werden diese Kontrollpflichten für Marktplätze auf Elektrogeräte und Batterien ausgeweitet.
Für mehr Informationen rund um die Voraussetzungen und wie Amazon mit EPR-Nummern umgeht: Hier klicken.
Verpackungen
So erfüllen Sie Ihre Pflichten in Deutschland:
Um Ihren Pflichten aus dem deutschen Verpackungsgesetz nachzukommen, haben betroffene Händler drei Pflichten. Diese müssen erfüllt werden, BEVOR sie verpackte Produkte nach Deutschland versenden:
Verpackungen lizenzieren: Schließen Sie einen Lizenzierungsvertrag für Ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System ab
Registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als „Hersteller“: Hier registrieren
Melden Sie den Namen des dualen Systems und die lizenzierten Verpackungsmengen an das Verpackungsregister LUCID
So weisen Sie nach, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben:
Sie benötigen zwei Nachweise, um sicher weiter über Ihren Marktplatz verkaufen zu können:
Ihr Systembeteiligungsnachweis: Nachdem Sie Ihren Lizenzierungsvertrag bei einem dualen System geschlossen haben, können Sie dies über ein Zertifikat oder die Rechnung Ihres Systemanbieters belegen; geben Sie den gewünschten Nachweis an Ihren Marktplatz weiter
Ihre EPR-Nummer: Nach Abschluss der LUCID-Registrierung, erhalten Sie Ihre individuelle Registrierungsnummer (= EPR-Nummer); diese müssen Sie an Ihren Marktplatz weitergeben
Elektrogeräte (WEEE)
So erfüllen Sie Ihre Pflichten in Deutschland:
Um Ihren Pflichten aus dem deutschen Elektrogesetz (ElektroG) nachzukommen, haben betroffene Händler drei Pflichten. Diese müssen erfüllt werden, BEVOR sie verpackte Produkte nach Deutschland versenden:
Für deutsche Händler: Registrieren Sie Ihre Elektrogeräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) als „Hersteller“: Hier registrieren
Für ausländische Händler: Benennen Sie einen Bevollmächtigten (obligatorisch für Händler ohne Sitz in Deutschland!)
Gestellung einer Garantie und Hinterlegung dieser bei der EAR
Beauftragen Sie ein Recyclingsystem für die Sammlung und die Sortierung der Elektroaltgeräte
Sie können Ihre Pflichten übrigens auch komplett abgeben und sich entspannt zurücklehnen. Hier finden Sie weitere Informationen.
So weisen Sie nach, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben:
Sie benötigen folgenden Nachweis, um sicher weiter über Ihren Marktplatz verkaufen zu können:
Ihre EPR-Nummer: Nach Abschluss der EAR-Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle Registrierungsnummer (= EPR-Nummer); diese müssen Sie an Ihren Marktplatz weitergeben
Batterien
So erfüllen Sie Ihre Pflichten in Deutschland:
Um Ihren Pflichten aus dem deutschen Batteriegesetz (BattG) nachzukommen, haben betroffene Händler drei Pflichten. Diese müssen erfüllt werden, BEVOR sie verpackte Produkte nach Deutschland versenden:
Registrieren Sie Ihre Batterien bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) als „Hersteller“: Hier registrieren
Optional für ausländische Händler: Benennen Sie einen Bevollmächtigten
Beauftragen Sie ein genehmigtes Rücknahmesystem für die Sammlung und Rücknahme der Batterien
So weisen Sie nach, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben:
Sie benötigen folgenden Nachweis, um sicher weiter über Ihren Marktplatz verkaufen zu können:
Ihre EPR-Nummer: Nach Abschluss der EAR-Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle Registrierungsnummer (= EPR-Nummer); diese müssen Sie an Ihren Marktplatz weitergeben