Extended Producer Responsibility (EPR) für Verpackungen in Deutschland

Inhaltsverzeichnis:
Das deutsche Verpackungsgesetz

Regelungen für Marktplätze

Das ist zu tun: Step by Step Anleitung

Welche Verpackungen muss ich lizenzieren?

Wann bin ich verantwortlich?

Ausgehend vom Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung verpflichtet das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) seit 2019 alle Produzenten und Händler, die Produkte an deutsche Endverbraucher vertreiben und damit Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringen, zur Beteiligung an den Kosten für den Entsorgungs- und Recyclingprozess dieser Verpackungen. Diese Vorgabe gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, vom Unternehmenssitz oder der Menge an Verpackungen.

Konkret erfolgt die Kostenbeteiligung am Verpackungsrecycling über die sogenannte Lizenzierung (oder auch Systembeteiligung) der Verpackungen bei einem dualen System. Sie ist sowohl für Hersteller als auch für Händler, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtend. Eine Verpackungslizenzierung muss immer dann vorgenommen werden, wenn ein Händler oder Hersteller als sogenannter Erstinverkehrbringer agiert und Verpackungsmaterialien in Deutschland in Umlauf bringt, die letztlich beim Endverbraucher anfallen.

Konkret bedeutet das, dass jeder Unternehmer, der eine solche Verpackung

  • selbst befüllt,

  • die Befüllung beauftragt (z.B. bei Nutzung eines Fulfilment-Dienstleisters)

  • oder sie samt importierter Ware in den deutschen Geltungsbereich einführt

vom Verpackungsgesetz betroffen und lizenzierungspflichtig ist.

Dazu geben betroffene Händler die geplanten Verpackungsmengen und -materialien beim dualen Systemanbieter an und entrichten das für diese anfallende Lizenzentgelt.

Amazon und andere Marktplätze müssen nach einer Novelle des deutschen Verpackungsgesetzes ab Juli 2022 einer Kontrollpflicht nachkommen und stehen in der Verantwortung zu überprüfen, ob Händler, die ihre Produkte an deutsche Endverbraucher versenden, ihre Verpackungen lizenzieren. Marktplätze verlangen daher Nachweise (EPR-Registrierungsnummer + ein Nachweis über die Beteiligung bei einem dualen System), die im Händler-Account hinterlegt werden müssen. Ab Juli 2022 ist zu erwarten, dass Marktplätze die Konten der Händler, die ihren Pflichten nicht nachkommen, sperren.

Wichtig also: Der Verkauf über Marktplätze nach Deutschland ist ab Juli 2022 nur noch mit vollständiger Lizenzierung möglich!

Das ist zu tun…

…wenn Sie verpackte Produkte an deutsche Endverbraucher vertreiben:

  1. Verpackungsmengen bei einem dualen System beteiligen: Jetzt Lizenzvertrag abschließen

  2. Bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Melderegister LUCID als „Hersteller“ registrieren: Hier registrieren

  3. Namen des dualen Systems und lizenzierte Mengen bei LUCID eintragen

Hinweis: Lassen Sie sich nicht von dem Begriff „Hersteller“ irritieren. Händler, die Verpackungen zum ersten Mal in Deutschland in Umlauf bringen, sind laut Gesetz auch als Hersteller anzusehen.

Ihre EPR-Nummer: Wenn alle Schritte der LUCID-Registrierung durchlaufen sind, erhalten Sie eine individuelle Registrierungsnummer, die Sie Ihrem Marktplatz als EPR-Registrierungsnummer einreichen müssen. Den Nachweis über Ihre Verpackungslizenzierung bzw. Systembeteiligung erhalten Sie von Ihrem dualen System.

 

…wenn Sie verpackte Produkte an Endverbraucher in anderen europäischen Ländern vertreiben:

Die Registrierung für Verpackungen ist in jedem europäischen Land unterschiedlich geregelt.
Jedes Land hat dabei eigene Vorgaben und separate Systemanbieter (EPR-Registrierungspartner), die nötig sind, um dort Verpackungen sicher in Umlauf bringen zu können.

Hierbei kann das Informationsportal Lizenzero.eu mithilfe von Handlungsleitfaden je Zielland für mehr Durchblick sorgen.

Welche Verpackungen muss ich lizenzieren?

Ausnahmslos alle eingesetzten Verpackungsmaterialien sind systembeteiligungs- bzw. lizenzierungspflichtig, wenn sie gewerblich eingesetzt und bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Dazu zählen Produktverpackungen, Umverpackungen, Versandverpackungen und Serviceverpackungen. Zudem fallen – gerade im Kontext des Onlinehandels – auch Füll- und Polstermaterialien (beispielsweise von Versandkartons) sowie Packhilfsmittel wie Versandaufkleber oder Paketbänder unter die Beteiligungspflicht. Die Materialart spielt bei der Frage nach der Systembeteiligungspflicht übrigens keine Rolle: Grundsätzlich alle Materialien sind systembeteiligungspflichtig. Zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zählen beispielsweise:

  • Papier, Pappe, Karton: Versandkartons, Faltschachteln, Packpapiere und Papiertüten.

  • Kunststoffe: Plastikflaschen, Plastiktüten, Folien, Becher, Blister und Tiegel.

  • Glas: Einwegflaschen für Lebensmittel, Getränke und Medikamente.

  • Getränkekartonverpackungen: Getränkekartons, die aus Karton und hauchdünnen Schichten aus Kunststoff oder Aluminium hergestellt werden.

  • Eisenmetalle: Konserven, Getränkedosen, Tuben und Kronkorken.

  • Aluminium: Flaschen und Dosen, Flaschenverschlüsse, Folien und Tuben.

  • Sonstige Materialien: Keramik-, Kupfer-, Baumwoll-, Holz- und Kautschukverpackungen/-behältnisse.

  • Sonstige Verbundverpackungen: Verpackungen aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialien, die ganzflächig miteinander verbunden sind, z.B. Vakuumverpackungen für Kaffee.

Wann bin ich als Händler verantwortlich?

Sie versenden Ihre Produkte auch in andere Länder? Aufgepasst!

In jedem Land in Europa gibt es eigene Verpackungsrichtlinien und Prozesse zur Lizenzierung. Händlern, die die Vorgaben nicht einhalten, können schmerzhafte Sanktionen drohen. Erfüllen Sie Ihre Pflichten jetzt in all Ihren Exportländern schnell und einfach. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie die praktischen und günstigen Handlungsleitfäden nutzen, die Sie nach einem Verpflichtungscheck Schritt für Schritt durch Ihre To-Do’s je Land führen oder die Lizenzierung komplett per Vollmachtsmodell an den Lizenzierungsservice abgeben und sich entspannt zurücklehnen.

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